Leitsatz

Kostentragungspflicht für die Erweiterung eines bestehenden Heizungssystems nach vereinbartem Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken

 

Normenkette

(§§ 10, 16, 23 WEG; §§ 138, 313 BGB n.F.)

 

Kommentar

  1. Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Kostenübernahmevereinbarung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen.
  2. Unterbleibt entgegen ursprünglicher Erwartungen im Rahmen eines Dachgeschossausbaus der Anschluss der neuen Heizungen an das bestehende System, liegt im Regelfall kein Wegfall der Geschäftsgrundlage (nunmehr: Störung der Geschäftsgrundlage, vgl. § 313 BGB n.F.) vor, der die Anpassung einer Vereinbarung ermöglicht.
  3. Auch wenn im Rahmen eines Gestattungsbeschlusses mit Gegenleistungsregelungen zwischen den Beteiligten eine "Vereinbarung" geschlossen wurde, bindet ein solcher Beschluss auch Rechtsnachfolger.
 

Link zur Entscheidung

(OLG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2002, 2 Wx 120/01, ZMR 10/2002, 776)

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