Leitsatz
Kostentragungspflicht für die Erweiterung eines bestehenden Heizungssystems nach vereinbartem Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken
Normenkette
(§§ 10, 16, 23 WEG; §§ 138, 313 BGB n.F.)
Kommentar
- Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Kostenübernahmevereinbarung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen.
- Unterbleibt entgegen ursprünglicher Erwartungen im Rahmen eines Dachgeschossausbaus der Anschluss der neuen Heizungen an das bestehende System, liegt im Regelfall kein Wegfall der Geschäftsgrundlage (nunmehr: Störung der Geschäftsgrundlage, vgl. § 313 BGB n.F.) vor, der die Anpassung einer Vereinbarung ermöglicht.
- Auch wenn im Rahmen eines Gestattungsbeschlusses mit Gegenleistungsregelungen zwischen den Beteiligten eine "Vereinbarung" geschlossen wurde, bindet ein solcher Beschluss auch Rechtsnachfolger.
Link zur Entscheidung
(OLG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2002, 2 Wx 120/01, ZMR 10/2002, 776)
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