Begriff

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie wird solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Versicherten finanziert. Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die ihren Versicherten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der GKV ist es, den Gesundheitszustand der Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Für bestimmte Personenkreise (u. a. Künstler, Publizisten, Landwirte) gelten besondere Gesetze.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der versicherte Personenkreis wird in den §§ 5 bis 10 SGB V bestimmt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus den §§ 11 bis 62 SGB V. Die Finanzierung ist in den §§ 220 bis 274 SGB V geregelt.

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