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Das kroatische Recht kennt den Ehevertrag (Art. 40 FamG), der jedoch nur die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute regelt, sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung anlässlich der Scheidung gem. Art. 52. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zusätzlich Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt und zum Familienheim enthalten.

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