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Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen samt Nachweis über die entrichteten Gebühren erfolgt die Eintragung der d.o.o. im Handelsregister innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Anmeldung beim Amt für Statistik und der Finanzverwaltung sowie die Eröffnung eines Bankkontos und Ausarbeitung eines Firmenstempels (obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, dass eine Firma einen Firmenstempel haben muss) nehmen eine weitere Woche in Anspruch. Dann kann die d.o.o. operativ tätig werden.

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