Rz. 18

Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben Kosten eines allenfalls beauftragten Anwalts folgende Kosten an:

Notariatskosten (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungsunterlagen bei einem Stammkapital i.H.v. 20.000 HRK [ca. 2.600 EUR]): ca. 4.500 HRK (ca. 585 EUR);
Gerichtskosten (für die Anmeldung beim Handelsgericht fallen einmalig an): 400 HRK (ca. 52 EUR).

Die Kosten der Beurkundung sind abhängig von der Höhe des Stammkapitals. Sie betragen für die Beurkundung des Gründungsakts jedoch höchstens 40.000 HRK (ca. 5.200 EUR). Das Statistikamt verlangt für die Zuweisung einer MB-Steuernummer der d.o.o. 55 HRK (ca. 7,10 EUR); für die Zuweisung der Personenkennzahl fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Übersetzungskosten sind abhängig von der Seitenanzahl.

Bei der Gründung einer j.d.o.o. fallen, neben den Kosten eines allenfalls beauftragten Anwalts, Notarkosten i.H.v. ca. 547,50 HRK (ca. 71 EUR) und Gerichtskosten (für die Anmeldung beim Handelsgericht einmalig) i.H.v. 60 HRK (ca. 7,80 EUR) an. Bei der Gründung einer j.d.o.o. fallen keine Kosten (Verwaltungsgebühren) für die Zuweisung einer MB-Steuernummer und die Zuweisung einer Personenkennzahl an. Die Übersetzungskosten richten sich nach der Seitenanzahl.

Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals wird nicht erhoben. Gem. Art. 2 des Gesetzes über die kroatische Wirtschaftskammer[11] sind Mitglieder der Wirtschaftskammer alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben mit Sitz auf dem Territorium der Republik Kroatien. Die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer wird automatisch mit der Eintragung der juristischen Personen in das Handelsregister begründet.

[11] Zakon o hrvatskoj gospodarskoj komori, NN 66/91, 73/91, 77/93.

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