(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

 

(2) 1Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 außer Kraft. 2Der Tag des Außerkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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