Bindungswirkung der Verlustfeststellung

Bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer ist in den Fällen des § 8 Abs. 4 KStG neben der Höhe des jeweiligen Verlustbetrages auch die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Betrages nach Maßgabe der im Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtslage für das spätere Abzugsjahr verbindlich festzulegen (>BFH vom 22.10.2003 – BStBl 2004 II S. 468).

Verlust der wirtschaftlichen Identität

>BMF vom 16.04.1999 – BStBl I S. 455

  • Allgemeines

    Die Einschränkung des Verlustabzugs durch § 8 Abs. 4 KStG betrifft auch Verluste, die bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen entstanden sind, soweit sie noch nicht im Wege des Verlustabzugs berücksichtigt wurden. Darin liegt kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (>BFH vom 11.02.1998 – BStBl II S. 485).

  • Übertragung der Anteile

    Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH (>BFH vom 20.08.2003 – BStBl 2004 II S. 614).

  • Veräußerung einer mittelbaren Beteiligung

    Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft (>BFH vom 20.08.2003 – BStBl 2004 II S. 616).

  • Zuführung neuen Betriebsvermögens

    Ein Verlust der wirtschaftlichen Identität tritt bei bloßer Umschichtung der Finanzanlagen sowie bei fehlenden zeitlichen Zusammenhang zwischen Zuführung neuen Betriebsvermögens und Veräußerung der Geschäftsanteile nicht ein (>BFH vom 26.05.2004 – BStBl II S. 1085).

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