Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung noch nicht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Vorratskündigung

Die Vermieterin wohnt in ihrem Einfamilienhaus. Sie ist darüber hinaus noch Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Die einzelnen Wohnungen in diesem Haus sind vermietet. Da sie sich angesichts fortgeschrittenen Lebensalters verkleinern möchte, kündigt sie einem der Mieter wegen Eigenbedarfs. Noch 2 Wochen zuvor hat sie eine zwischenzeitlich frei gewordene Wohnung weitervermietet.

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