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Anschrift Auftragnehmer | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: __________________________________________________ | ||
Bauvertrag vom _________________________ |
Hier: Kündigung des zwischen uns geschlossenen Bauvertrags wegen unbefugter Weitergabe von Bauleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
mit Schreiben vom _______________ hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir mit der Weitergabe der von Ihnen durchzuführenden Werkleistung an einen Nachunternehmer nicht einverstanden sind.[1]
Wir hatten Ihnen gleichzeitig Frist zur Aufnahme der Leistungen durch Sie selbst gesetzt, verbunden mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen. Diese Frist ist leider fruchtlos verstrichen.[2].
Wir kündigen Ihnen hiermit den zwischen uns geschlossenen Bauvertrag nach § 8 Abs. 3 VOB/B.[3]
Wir teilen Ihnen weiter mit, dass wir zu Ihren Lasten den noch nicht vollendeten Teil Ihrer Werkleistung durch ein anderes Unternehmen ausführen lassen.[4] Gleichzeitig haben wir Sie aufzufordern, folgende Mängel
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bis spätestens zum _______________ zu beseitigen. Innerhalb der gleichen Frist bitten wir um Vereinbarung eines Termins für die Abnahme und für ein gemeinsames Aufmaß.[5]
Für die weiterfolgenden Arbeiten werden wir Ihre
□ Geräte
□ Gerüste
□ Einrichtungen
□ angelieferten Stoffe und Bauteile
in Anspruch nehmen.
Im Gegenzug steht Ihnen hierfür eine angemessene Vergütung zu, gegen die wir jedoch bereits jetzt die Aufrechnung mit dem uns in Höhe der Fertigstellungsmehrkosten entstehenden Schadensersatzanspruch erklären. Sobald uns die Abrechnung über die Mehrkosten vorliegt, werden wir Ihnen diese innerhalb der Frist des § 8 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B zusenden.[6].
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
Für mangelhaft erbrachte Leistungen besteht ein Nachbesserungsanspruch. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zunächst zur Mängelbeseitigung aufzufordern, weil anderenfalls kein Ersatz für die Kosten der Mängelbeseitigung verlangt werden kann.
Für die Aufnahme des Leistungsstands ist eine gemeinsame Abnahme oder ein gemeinsames Aufmaß dringend zu empfehlen.
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