Überblick

Unter dem Kündigungsfolgeschaden sind diejenigen Vermögenseinbußen zu verstehen, die dem Kündigungsberechtigten a) durch die Kündigung und b) als Folge der Kündigung nach deren Ausspruch durch die vorzeitige Beendigung der Vertragsbeziehung entstehen. Diese Vermögensschäden kann der Kündigungsberechtigte vom Gekündigten ersetzt verlangen. Umgekehrt kann aber auch eine unberechtigte Kündigung zu Schadensersatzansprüchen des Kündigungsempfängers führen.

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