Verfahrensgang
ArbG Mannheim (Beschluss vom 13.12.1995; Aktenzeichen 2 BV 15/95) |
Nachgehend
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der der Beschluß der Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Dezember 1995 – 2 BV 15/95 – abgeändert:
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, die Versetzungen des Herrn … E … und der Frau … L … aufzuheben.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Der am Verfahren beteiligte Arbeitgeber (Antragsgegner/Beschwerdegegner) unterhält in Mannheim eine Außenstelle, für welche der antragstellende Betriebsrat (Beschwerdeführer) gebildet ist. Diese Außenstelle gliedert sich in die folgenden Bereiche: Geschäftsstelle (Abschluß/Verwaltung von Versicherungsverträgen, Kundenberatung), Service (nicht versicherungsspezifische Dienstleistungen wie zum Beispiel Telefonvermittlung. Postdienst, Materialverwaltung) und Schadenaußenstelle (Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten im Bereich der Schadensversicherung, also Bearbeitung der Schadensfälle).
Im Bereich der Schadenaußenstelle werden die Arbeitnehmer … E … (Betriebsratsmitglied) und … L … beschäftigt, deren bisherige Tätigkeiten der Arbeitgeber mit Wirkung ab dem 1. Juli 1995 ohne Zustimmung des Betriebsrats geändert hat. Hiergegen wendet sich der Betriebsrat im vorliegenden Verfahren, weil er von mitbestimmungspflichtigen Versetzungen ausgeht.
Der Bereich der Schadenaußenstelle ist wie folgt organisiert: Es sind vier Sachbearbeitergruppen gebildet, von denen drei ausschließlich Kfz-Schadensfälle bearbeiten, der vierten Gruppe sind neben der Regulierung von Kfz-Schadensfällen die übrigen Sachversicherungen – sogenannter HUS-Bereich – zur Bearbeitung zugewiesen. Soweit hierbei Nachfragen beim Kunden erforderlich sind, geschieht dies in der Regel telefonisch; in Einzelfällen findet ein persönliches Gespräch statt.
Die jeweilige Sachbearbeitergruppe untersteht einem Gruppenleiter, dessen Tätigkeit schwerpunktmäßig in der Kontrolle bzw. Überwachung der Gruppe besteht. Drei Gruppen sind im 5. OG des Gebäudes der Außenstelle untergebracht, eine weitere Gruppe im 1. OG; in einem Zimmer befinden sich jeweils vier bis fünf Sachbearbeiter.
Außerdem gehört zum Bereich der Schadenaußenstelle die Tätigkeit des (Schaden-)Kundendienstsachbearbeiters. Dieser ist ebenso wie die bereits genannten Sachbearbeiter dem Leiter einer der gebildeten vier Schadensgruppen unterstellt; auch gibt es bei der tariflichen Eingruppierung sowie hinsichtlich des eingeräumten Regulierungslimits keine Unterschiede. Die Tätigkeit des Kundendienstsachbearbeiters unterscheidet sich aber gegenüber derjenigen des sonstigen Schadensachbearbeiters in folgendem:
Der Kundendienstsachbearbeiter ist Anlaufstelle für diejenigen Kunden, die wegen ihrer Schadensregulierung, sei es zur Schadensmeldung oder zum Zweck der Rücksprache in einer bereits in Bearbeitung befindlichen Angelegenheit, persönlich vorsprechen. Dementsprechend befindet sich der Arbeitsplatz des Kundendienstsachbearbeiters in einem unmittelbar der Kundschaft zugänglichen – kundengerecht ausgestatteten – Raum im Erdgeschoß. In seiner Eigenschaft als persönlicher Ansprechpartner ist der Kundendienstsachbearbeiter zuständig für jegliche Art. von Schadensfällen, also sowohl für den Kfz- als auch den sogenannten HUS-Bereich. Kleinere Schadensfälle können – im HUS-Bereich sind dies nur ganz einfache Fälle – an Ort und Stelle vom Kundendienstsachbearbeiter reguliert bzw. fertig abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, so legt der Kundendienstsachbearbeiter die Schadensakte EDV-mäßig an; sie wird sodann dem zuständigen Sachbearbeiter aus einer der vier Gruppen zugewiesen. Spricht der Kunde in einer Angelegenheit in fortgeschrittenem Bearbeitungsstand vor, so wird der Kundendienstsachbearbeiter auch hier tätig. In geeigneten Fällen – hierzu gehört grundsätzlich nicht der HUS-Bereich – kann es vorkommen, daß der Kundendienstsachbearbeiter den Vorgang nicht nur weiterbearbeitet, sondern zugleich auch abschließt. Auch kann es sein, daß der Kundendienstsachbearbeiter ein persönliches Gespräch des Kunden mit dem zuständigen Sachbearbeiter vermittelt. Dieses findet im Kundendienstbereich, in der Nähe des Arbeitsplatzes des Kundendienstsachbearbeiters, statt, weil anderswo dem Kunden kein Zutritt gewährt wird. Mit Rücksicht auf die unterschiedliche arbeitstägliche Inanspruchnahme des Kundendienstsachbearbeiters mit den beschriebenen Tätigkeiten ist ihm ein – gegenüber demjenigen des sonstigen Schadensachbearbeiters verminderter – eigener Bestand an Schadenakten („Alphabestand”) zugewiesen.
Herr E … war jahrelang als Kundendienstsachbearbeiter tätig. Seit dem 1. Juli 1995 ist ihm anstelle der Frau L … die normale Schadensachbearbeitung zugewiesen. Umgekehrt nimmt Frau L … die bisherige Tätigkeit des Herrn E … wahr. Während vor diesem Wechsel jeder beliebige Schadensachbearbeiter zur Vertretung des Kundendienstsachbearbeiters herangezogen wurde, ist nunmehr Herr E … als ...