Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang bei Anmietung eines Ladens

 

Orientierungssatz

Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB liegt nicht vor, wenn nach dem Konkurs eines Unternehmens lediglich eine Firma der gleichen Branche in denselben Räumen ein Handelsgeschäft betreibt und in geringen Umfang Waren des insolventen Unternehmens übernimmt.

 

Normenkette

BGB § 613a

 

Fundstellen

BB 1985, 123-124 (T)

ARST 1985, 34-35 (ST1)

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