Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei leistungsbedingter Entgelterhöhung für einzelne Mitarbeiter einen Monat nach einer allgemeinen Gehaltserhöhung
Leitsatz (amtlich)
Erhöht ein Arbeitgeber einen Monat nach einer Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter noch einmal für einige Mitarbeiter das regelmäßige Entgelt aus Gründen, die mit der Leistung dieser Mitarbeiter in Zusammenhang stehen, kann dies dazu führen, dass die Maßnahme mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist.
Normenkette
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Verfahrensgang
ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.02.2017; Aktenzeichen 4 BV 19/16) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.2.2017 (4 BV 19/16) teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Erhöhung des Arbeitsentgelts für
- Frau J. C.
- Frau F. T.
- Frau C. N.
- Frau K. L.
- Frau C. N.
- Frau C. T.
- Frau S. B.
- Herr T. C.
- Frau F. L.
- Frau L. L.
- Frau B.-D. L.
zum 01.08.2015 dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt.
- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch um ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Die Arbeitgeberin betreibt an mehreren Standorten jeweils an Flughäfen Reise- und Servicebüros und beschäftigt insgesamt 131 Mitarbeiter. Der Antragsteller ist der für alle Standorte gebildete Betriebsrat.
Bis zum Jahr 1998 fanden die Tarifverträge des Touristikgewerbes im Betrieb der Arbeitgeberin Anwendung. Die Arbeitgeberin trat damals aus dem Arbeitgeberverband aus und ist seither nicht mehr tarifgebunden.
Mit Wirkung zum 01.07.2015 gewährte die Arbeitgeberin allen Mitarbeitern eine Erhöhung des Arbeitsentgeltes in Höhe von 1,5 %.
Darüber hinaus führte die Arbeitgeberin folgende zusätzliche Gehaltserhöhungen mit Wirkung zum 01.08.2015 durch, die gegenüber dem Betriebsrat später wie folgt mitgeteilt und begründet wurden:
1.Gehaltserhöhung für Frau J. C./Vollzeitmitarbeiterin am Flughafen U. (AP TXL)
Gehaltserhöhung um 20,00 € brutto monatlich
Begründung: Es handelte sich hier um eine langjährige Mitarbeiterin, welche selbst den Wunsch nach einer etwas weitergehenden Gehaltserhöhung äußerte. Frau C. unterstützt die Stationsleitung bei den Monatsabrechnungen, und vertritt diese in deren Abwesenheit, was als Begründung dafür diente, eine zusätzliche Erhöhung um 20,00 € zu gewähren.
2.F. T., Teilzeit 0,6, Standort C. U. (AP TXL)
Gehaltserhöhung um 11,00 € brutto monatlich
Begründung: Es handelt sich hier um eine langjährige Mitarbeiterin, welche gegenüber Herrn I. den Wunsch nach einer etwas höheren Gehaltserhöhung äußerte. Aufgrund des langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses wurde hier dem Wunsch der Mitarbeiterin im genannten Umfang entsprochen.
3.C. N., Vollzeitmitarbeiterin, Standort Flughafen G. (AP FRA)
Gehaltserhöhung um 43,00 € brutto monatlich.
Die Gehaltserhöhung erfolgte auf besonderen Wunsch der Stationsleitung Flughafen G., Frau C., wegen sehr guter Leistungen der Frau N. und deren Ankündigung, ggf. das Unternehmen zu verlassen, falls keine Gehaltsanpassung erfolgen würde.
4.K. L., Vollzeitmitarbeiterin, Standort Flughafen G. (AP FRA)
Gehaltserhöhung um 33,00 € brutto monatlich
Die Begründung: Die Gehaltserhöhung erfolgte auf besonderen Wunsch der Stationsleitung G., Frau C., wegen sehr guter Leistungen und besonderer Flexibilität in der Vergangenheit, da Frau L. immer einsatzbereit war, wenn Kollegen ausfielen und Frau L. mit besonders auffälliger Flexibilität einsprang und Dienste übernahm.
5.Frau C. N., Vollzeit, Station Flughafen L. (AP CGN)
Gehaltserhöhung um 40,00 € brutto monatlich
Die Gehaltserhöhung erfolgte aufgrund überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft als Teamleitung der Station L. im Wesentlichen für die erfolgreiche Einführung der TRAVELIX Reiseleiter Hotline am Standort, für welche Frau N. verantwortlich war.
6.Frau C. T., Teilzeit, Station L. (AP CGN)
Gehaltserhöhung um 32,00 € brutto monatlich
Die Gehaltserhöhung erfolgte auf besonderen Wunsch der Teamleitung des Standortes L., Frau N., wegen sehr guter Leistungen der Frau T. und der Ankündigung von Frau T., ggf. das Unternehmen zu verlassen, falls keine Gehaltsanpassung erfolgen würde. Zwischenzeitlich hat Frau T. dennoch das Unternehmen zum 30.11.2016 verlassen.
7.Frau S. B., Teilzeitmitarbeiterin 0,5, Standort L. (AP CGN)
Gehaltserhöhung um 22,00 € brutto monatlich
Die Gehaltserhöhung erfolgte auf besonderen Wunsch der Teamleitung, wegen sehr guter Leistungen der Frau B. und insbesondere aufgrund der besonders guten spanischen Sprachkenntnisse und deren erfolgreichen Einsatz bei der Reiseleiterhotline TRAVELIX.
8.Frau T. C., Teilzeit, 0,6, Standort L. (AP CGN)
Gehaltserhöhung um 44,00 € brutto
Die Gehaltserhöhung erfolgte auf besonderen Wunsch der Teamleitung, wegen sehr guter Leistungen und insbesondere der besonders guten französischen Sprachkenntnisse und dem erfolgreichen Einsatz bei der Reiseleiterhotline TRAVELIX.
9.Frau F. L., Vollzeitmitarbeiterin, Standort Q. (AP PAD)
Gehal...