Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

 

Leitsatz (amtlich)

Die als Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigten Mitarbeiter sind zutreffend in der Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel Nordrhein-Westfalen eingruppiert. Weder liegt eines der Richtbeispiele der Gehaltsgruppe III vor, noch erfüllen Supervisor Salesfloor die allgemeinen Merkmale der Gehaltsgruppe III.

 

Normenkette

TVG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Krefeld (Entscheidung vom 26.10.2017; Aktenzeichen 1 BV 5/17)

 

Tenor

  • I.

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.10.2017 - AZ: 1 BV 5/17 - wird zurückgewiesen.

  • II.

    Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch über die tarifgerechte Eingruppierung von acht sog. Supervisor.

Die antragstellende Beteiligte zu 1. ist ein europaweit tätiges Handelsunternehmen, das sich dem Vertrieb von Bekleidung und Accessoires widmet. Sie führt bundesweit 22 Filialen, von denen fünf in Nordrhein-Westfalen liegen. U.a. betreibt sie in L. eine Filiale mit 131 Beschäftigten. Der Beteiligte zu 2. ist der in dieser Filiale gewählte Betriebsrat.

Bei der Arbeitgeberin trat zum 01.05.2016 ein mit der Gewerkschaft ver.di vereinbarter Anerkennungs- und Übergangstarifvertrag (im Folgenden: AÜTV) in Kraft. Dieser regelt in § 11 Abs. 2, dass ab dem 01.05.2017 die regionalen Entgelttarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung gelten. Hinsichtlich des Inhalts des AÜTV einschließlich diesen ergänzender Regelungen - u.a. der "Ergänzung zu § 11 Abs. 5 ÜTV (Tarifliche Entgeltsicherung)" vom 29.04.2016 - wird auf die von der Arbeitgeberin im Beschwerdeverfahren überreichte Anlage 1 (Bl. 531 ff. d.A.) Bezug genommen.

Die in den noch anhängigen Anträgen genannten Arbeitnehmer werden als sog. Supervisor Salesroom beschäftigt. Als solche üben sie Funktionen an der Kasse (Tills), im Verkauf (Floor) und der Anprobe (Fitting) aus. Anders als in größeren Filialen werden sie nicht nach dem Rotationsprinzip abwechselnd in den vorgenannten Bereichen eingesetzt, sondern jeder Supervisior Salesroom ist in seinem Bereich für Kasse, Verkauf und Anprobe zuständig. Sie arbeiten in Teams mit den Mitarbeitern im Verkauf (Retail Assistants). Die Teams werden von einer zentralen Personaleinsatzplanung zusammengestellt. Die Supervisor Salesroom arbeiten selbst im Verkauf mit. Darüber hinaus sind sie dafür zuständig, den Einsatz der ihnen zugeordneten Mitarbeiter zu koordinieren. Sie beaufsichtigen die Retail-Assistants bei Ausübung ihrer Tätigkeiten. Zudem obliegt den Supervisor die Einteilung der Pausenzeiten.

Am Standort L. werden ein Store-Manager, ein Assistant-Manager, zwei Senior Departement-Manager, fünf Departement-Manager und ein Trainee-Manager eingesetzt. Diese Mitarbeiter sind jeweils den insgesamt 13 Supervisor vorgesetzt. Die Verkaufsfläche ist über drei Etagen verteilt. Diese sind wiederum unterteilt in sog. Departements. Insgesamt gibt es 12 dieser Departements. Jedes Departement umfasst mindestens zwei, zumeist jedoch mehrere Untereinheiten, die als "Abteilungen" bezeichnet werden. In diesen "Abteilungen" werden wiederum mehrere sog. Verkaufsgondeln zusammengefasst. Jedes Departement wird von einem Departement-Manager oder Senior-Departement-Manager gemeinsam mit einem weiteren Senior-Departement-Manager oder dem Assistant-Store-Manager geleitet. Für jede der drei Etagen ist ein Senior-Department-Manager zuständig. Auf jeder Etage werden mindestens zwei Supervisor eingesetzt. Im Untergeschoss, welches sechs Departments umfasst, wird zusätzlich ein Trainee-Manager beschäftigt. Hierbei handelt es sich um einen Beschäftigten, der neben den Aufgaben eines Supervisor ein kleines Department (mit-)leitet.

Im Wesentlichen obliegen jedem Supervisor Salesfloor folgende Aufgaben:

Er hat dafür zu sorgen, dass der Kassenbereich mit ausreichend Mitarbeitern besetzt ist. Den Kassenmitarbeitern obliegt es ihrerseits bei großem Andrang im Wege eines Klingelsystems Verstärkung an der Kasse anzufordern. Sofern dies nicht funktioniert, hat der Supervisor Mitarbeiter aus anderen Bereichen zur Kasse zu beordern. Sind mehr Mitarbeiter im Kassenbereich eingesetzt als notwendig, so sorgt er für einen anderweitigen Einsatz. Während seiner Schicht hat der Supervisor den Kassenbereich im Auge zu behalten, um bei Problemen (z.B. Reklamationen, benötigtem Wechselgeld) zur Verfügung zu stehen. Reklamationen und Stornierungen kann er bis zu einem Warenwert von 100,- EUR bearbeiten. Er unterstützt die an der Kasse tätigen Arbeitnehmer, indem er beispielsweise neues Wechselgeld besorgt und im Einzelfall die Echtheit von Geldscheinen prüft. Auch hat er neue Mitarbeiter an der Kasse einzuarbeiten und am Ende einer Schicht gemeinsam mit dem jeweiligen Mitarbeiter die Kasse nach dem Vier-Augen-Prinzip zu zählen. Dieser...

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