Entscheidungsstichwort (Thema)

Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei Zeugniserteilung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Beurteilung der Leistungen des Arbeitnehmers im Zeugnis unterliegen einem Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer an Stelle der Formulierung "vollen Zufriedenheit" die Beurteilung "stets zur vollsten Zufriedenheit" verlangen kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442326

LAGE § 630 BGB, Nr 2 (LT1-2)

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