Leitsatz (redaktionell)

Wird ein Facharbeiter mit einer Hilfsarbeitertätigkeit beauftragt, so liegt das in der Regel außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Die Verweigerung der unzulässigerweise übertragenen Arbeit berechtigt den Arbeitgeber nicht zur fristlosen Kündigung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 445601

BB 1958, 449 (LT1)

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