Entscheidungsstichwort (Thema)
Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft. Durchsetzungskraft, erforderliche Mächtigkeit. Mitgliederzahl. Abschluss von Tarifverträgen in nennenswertem Umfang. organisatorische Leistungsfähigkeit
Leitsatz (amtlich)
Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB – GKH im CGB – e.V. ist eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (im Anschluss an BAG, 28.03.2006 – 1 ABR 58/04 – AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4).
Normenkette
TVG Tariffähigkeit § 2; GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97
Verfahrensgang
ArbG Paderborn (Beschluss vom 14.03.2008; Aktenzeichen 2 BV 30/07) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde der IG Metall gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.03.2008 – 2 BV 30/07 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Tatbestand
A
Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB – GKH –.
Die IG Metall, die Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens, ist eine der mitgliederstärksten Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes – DGB –, des Beteiligten zu 7.. Seit einer Satzungserweiterung mit Wirkung zum 01.01.2000 gehört zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben auch der Abschluss von Tarifverträgen für die Betriebe der Holzbearbeitung, Holzverarbeitung und Kunststoffverarbeitung einschließlich der Handwerksbetriebe.
Die GKH wurde am 25.03.2003 unter dem Namen „Gewerkschaft Holz und Kunststoff im CGB” gegründet. Auf drei weiteren Betriebsversammlungen in den Jahren 2004 und 2005 folgten Satzungs- und Namensänderungen. Seit April 2005 führt die GKH ihren jetzigen Namen. An den bisherigen Mitgliederversammlungen nahm stets derselbe Teilnehmerkreis von sieben bis neun Personen teil. Darunter befanden sich mindestens zwei hauptamtliche Funktionäre der Christlichen Gewerkschaft Metall – CGM –, nämlich deren stellvertretender Vorsitzender L5 sowie deren Gewerkschaftssekretärin R6, die auf der Gründungsversammlung der GKH auch zur Bundesgeschäftsführerin bestellt wurde.
Nach § 1 der Satzung der GKH (Bl. 15 ff. d.A.) ist die GKH eine gegenüber politischen Parteien, Konfessionen, Regierungen und Unternehmen unabhängige Gewerkschaft mit Sitz in Paderborn, deren Organisationsbereich sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt und die Bereiche des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Schreinerhandwerk, Fenster- und Türenbauer), sowie des Modellbauerhandwerks umfasst. Die Aufgaben und Ziele der GKH sind in § 2 der Satzung beschrieben. Hierzu gehört unter anderem auch die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge.
Die GKH erhebt nach § 7 der Satzung Mitgliedsbeiträge. Sie gliedert sich gemäß § 11 der Satzung in den Bundesverband und Betriebsgruppen; ihre Organe sind der Bundesgewerkschaftstag, der Hauptvorstand sowie das Schiedsgericht. Sie gewährt gemäß § 17 der Satzung Unterstützung bei Streik und bei Aussperrung sowie Rechtsschutz gemäß § 19. Sie erkennt das geltende Tarifrecht als für sich verbindlich an, § 23 der Satzung.
Auf die weiteren Bestimmungen der Satzung (Bl. 15 ff. d.A.) wird Bezug genommen.
Die GKH ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB –, dem Beteiligten zu 9.. Die GKH beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter, sondern wird im Nebenamt durch sieben Mitglieder des Hauptvorstandes geführt. Sie teilt sich eine Geschäftsstelle mit der CGM, mit der eine Rahmenvereinbarung besteht. Für die organisatorischen und Verwaltungsarbeiten der GKH sind in den Geschäftsstellen Paderborn, Berlin und Gera inzwischen drei hauptamtliche Mitarbeiter von ihrer Tätigkeit für die CGM befreit. Die Betreuung der Mitglieder der GKH in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen findet in bundesweit 17 CGM-Sekretariaten durch hauptamtliche Rechtssekretäre der CGM statt. Aufgrund einer Satzung vom 25.04.2003 (Bl. 381 a d.A.) bildete die GKH zusammen mit dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband – DHV –, der ebenfalls Mitglied im CGB ist, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Holz, Kunststoff, Modellbau und Holzindustrie.
Nach Angaben der GKH sowie des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW, des Beteiligten zu 13., sind im Tischlerhandwerk bundesweit knapp 170.000 Arbeitnehmer in rund 40.000 Betrieben tätig, wobei mehr als die Hälfte der Betriebe bis zu 5 und lediglich ca. 6 % über 20 Beschäftigte hat. In Nordrhein-Westfalen sind arbeitgeberseitig knapp 4.200 Betriebe tarifgebunden und in diesen etwa 20.000 von insgesamt 30.000 Arbeitnehmern beschäftigt. Der Organisationsgrad der Beschäftigten im Tischlerhandwerk in Nordrhein-Westfalen liegt nach Einschätzung der GKH sowie des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW bei ca. 2 % bis 3 %. Die Zahl sowohl der Betriebe als auch der Beschäftigten weist eine stark sinkende Tendenz auf.
Im Bereich des Modellbauerhandwerks sind nach Angaben der GKH sowie des Bundesin...