Entscheidungsstichwort (Thema)
Berichtigungsbeschluss
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Hamm (Urteil vom 31.01.2003; Aktenzeichen 15 Sa 1927/02) |
Tenor
wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31.01.2003 15 Sa 1927/02 auf Seite 18 insoweit geändert, als Ziffer 8 Satz 1 wie folgt gefasst wird:
8. Soweit der Kläger im Berufungsverfahren die Klage erweitert hat und nunmehr auch die streitige Zuwendung für das Jahr 2002 geltend macht, ist die darin zu sehende Klageänderung gem. § 533 ZPO als zulässig anzusehen.”
Gründe
Das Urteil vom 31.01.2003 war gem. § 319 ZPO zu berichtigen. Soweit es in Ziffer 8 Satz 1 der Urteilsgründe heißt, die Klageänderung sei als „unzulässig” anzusehen, handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
Unterschriften
gez.: Dr. Wendling Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Fundstellen
Dokument-Index HI1134109 |
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