Entscheidungsstichwort (Thema)

Berichtigungsbeschluss

 

Normenkette

ZPO § 319

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Urteil vom 31.01.2003; Aktenzeichen 15 Sa 1927/02)

 

Tenor

wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31.01.2003 15 Sa 1927/02 auf Seite 18 insoweit geändert, als Ziffer 8 Satz 1 wie folgt gefasst wird:

8. Soweit der Kläger im Berufungsverfahren die Klage erweitert hat und nunmehr auch die streitige Zuwendung für das Jahr 2002 geltend macht, ist die darin zu sehende Klageänderung gem. § 533 ZPO als zulässig anzusehen.”

 

Gründe

Das Urteil vom 31.01.2003 war gem. § 319 ZPO zu berichtigen. Soweit es in Ziffer 8 Satz 1 der Urteilsgründe heißt, die Klageänderung sei als „unzulässig” anzusehen, handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.

 

Unterschriften

gez.: Dr. Wendling Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1134109

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