Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Urteil vom 10.01.1996; Aktenzeichen 4 Ca 1659/94) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.01.1996 – 4 Ca 1659/94 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, wer für die Forderung des Klägers im Konkurs haftet.
Der klagende P.-S.-Verein erfüllt Versorgungsansprüche und -anwartschaften von rund 300 Arbeitnehmern, die bei der Wohnmöbel H. GmbH & Co. KG bis zur Konkurseröffnung beschäftigt waren. Die auf ihn übergegangenen Ansprüche belaufen sich auf insgesamt 8.549.040,– DM.
Der Beklagte ist Konkursverwalter über das Vermögen der H. Möbelwerke GmbH & Co. KG, einem Schwesterunternehmen der Wohnmöbel H. GmbH & Co. KG. Er hat der Eintragung der vom Kläger am 16.04.1993 angemeldeten Forderung in die Konkurstabelle widersprochen.
Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung waren die vorgenannten Unternehmen miteinander verflochten. Die Verflechtung beruht auf folgender Entwicklung.
1971 wurde die Firma H. KG Wohnmöbel in R. ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Firma war die Herstellung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie der Handel damit. 1975 erfolgte die Eintragung der H. Verwaltungsgesellschaft mbH, die die Geschäftsführung und die Verwaltung der H.-Unternehmensgruppe übernahm. 1980 wurde die Firma H. KG Wohnmöbel in H. Wohnmöbel GmbH & Co. KG umbenannt, wobei der Gegenstand des Unternehmens unverändert blieb.
Zur Jahreswende 1983/1984 fand eine Betriebsaufspaltung statt. Die Produktion der Möbel wurde in die neu gegründete Wohnmöbel H. GmbH & Co. KG (Produktionsgesellschaft) ausgelagert. Alle Arbeitnehmer wurden von der Produktionsgesellschaft übernommen. Neueinstellungen erfolgten anschließend ausschließlich durch die Produktionsgesellschaft. Der Vertrieb der produzierten Möbel sowie alle zentralen Verwaltungsaufgaben der H.-Unternehmensgruppe verblieben bei der H. Möbelwerke GmbH & Co. KG (Betriebsgesellschaft). Komplementärin beider Gesellschaften wurde die H. Verwaltungsgesellschaft mbH (Verwaltungsgesellschaft). Nach § 6 Abs. 1 der Gesellschafterverträge beider Kommanditgesellschaften war die Verwaltungsgesellschaft allein und ausschließlich zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafter berechtigt. In § 7 Absätze 6 und 7 des Gesellschaftsvertrages der H. Möbelwerke GmbH & Co. KG ist für Beschlüsse der Gesellschafter das Mehrheitsprinzip festgelegt.
Zwischen den Gesellschaftern der drei Gesellschaften besteht Personenidentität. Gesellschafter sind ausschließlich P. und B. H. Die Einlagen von P. H. betragen bei der Verwaltungsgesellschaft 49.000,– DM, bei der Betriebsgesellschaft 3.800.000,– DM und bei der Produktionsgesellschaft 47.500,– DM. Die entsprechenden Einlagen von B. H. belaufen sich auf 1.000,– DM, 200.000,– DM und 2.500,– DM.
Im Zuge der 1983/1984 erfolgten Betriebsaufspaltung verblieb das gesamte Anlagevermögen bestehend aus dem Betriebsgrundstück, den Maschinen, den technischen Anlagen, dem Fuhrpark und ähnlichen Vermögenswerten im Eigentum der Betriebsgesellschaft. Die Produktionsgesellschaft besaß zu keiner Zeit Anlagevermögen und nur geringes Umlaufvermögen. Die Aktiva beschränken sich nach den Angaben in der Konkursbilanz auf Vorräte in Höhe von 4.400.000,– DM und Forderungen gegen die Betriebsgesellschaft in Höhe von 2.400.000,– DM. Dem stehen Verbindlichkeiten von 18.749.000,– DM gegenüber. Hiervon entfallen 9.800.000,– DM auf den Sozialplan und 8.549.000,– DM auf Rentenansprüche und unverfallbare Versorgungsanwartschaften.
Die Umsatzentwicklung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Betriebsgesellschaft |
1988: |
45.518.642,81 DM Umsatz |
141.712,11 DM |
Verlust |
1989: |
48.934.802,16 DM Umsatz |
125.161,61 DM |
Gewinn |
1990: |
49.064.540,67 DM Umsatz |
47.115,07 DM |
Gewinn |
1991: |
48.167.931,74 DM Umsatz |
797.054,70 DM |
Verlust |
1992: |
47.173.000,– DM Umsatz |
2.600.000,– DM |
Verlust |
Produktionsgesellschaft |
1988: |
35.595.979,85 DM Umsatz |
35.548,41 DM |
Gewinn |
1989: |
38.297.563,23 DM Umsatz |
3.134,74 DM |
Gewinn |
1990: |
38.669.181,16 DM Umsatz |
41.069,23 DM |
Gewinn |
1991: |
38.737.364,19 DM Umsatz |
11.057,28 DM |
Verlust |
1992: |
39.800.000,– DM Umsatz |
44.000,– DM |
Gewinn |
Eine räumliche Trennung zwischen den Büros beider Gesellschaften gab es nicht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden von der Produktionsgesellschaft bei der Betriebsgesellschaft beschafft. Daraus stellte die Produktionsgesellschaft auftragsbezogen Möbel her. Die Betriebsgesellschaft verkaufte die Möbel sodann in ihrem Namen an ihre Arbeitnehmer. Die wechselseitigen Ansprüche wurden auf einem betriebsinternen Verrechnungskonto saldiert.
Vertragspartner für die Lieferanten war mithin allein die Betriebsgesellschaft. Die Herstellung durch die Produktionsgesellschaft erfolgte ausschließlich auf dem Betriebsgrundstück und mit Produktionsmitteln der Betriebsgesellschaft. Einen Miet- oder Pachtvertrag für die Üb...