Entscheidungsstichwort (Thema)
Reichweite einer Ausgleichsklausel in Prozeßvergleich, hier Anspruch auf Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens
Leitsatz (redaktionell)
Eine allgemeine, umfassende Ausgleichsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, die sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erledigt, erfaßt nicht Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus einem neben dem Arbeitsverhältnis rechtlich selbständigen Darlegungen.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 544/95.
Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 22.06.1994; Aktenzeichen 2 Ca 1302/94) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 29.09.1995; Aktenzeichen 5 AZR 544/95 sonstige Erledigung) |
Fundstellen
Haufe-Index 441953 |
WiB 1995, 1005 (LT) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA-SD 1995, Nr 16, 9 (S1) |
LAGE § 794 ZPO Ausgleichsklausel, Nr 1 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen