Verfahrensgang

ArbG Bonn (Beschluss vom 24.04.1997; Aktenzeichen 3 BV 72/96)

 

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.04.1997 – 3 BV 72/96 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten darum, ob es sich beim antragstellenden Arbeitgeber um ein Tendenzunternehmen im Sinne von § 118 Abs. 1 BetrVG handelt. Antragsgegner ist der beim Arbeitgeber gebildete siebenköpfige Betriebsrat.

In § 2 der Satzung des Arbeitgebers („Zweck”) ist bestimmt:

„I N e.V. hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen der B D und dem Ausland im Sinne friedlicher Zusammenarbeit zu festigen und das Verständnis für Deutschland im Ausland zu vertiefen. Der Verein erstrebt diesen Zweck durch Förderung der Toleranz und des gegenseitigen Verstehens auf allen Gebieten des kulturellen Lebens sowie durch Kontakte auf dem Gebiet des Informations- und Bildungswesens, I N e.V. ist ausschließlich und unmittelbar für diese gemeinnützige Aufgabe tätig.”

Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch Zuwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgebracht (§ 3 der Satzung). Zuwendungsgeberin ist insbesondere die B D, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen ist. Dessen § 2 lautet:

„(1) Das Auswärtige Amt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung fördern I N im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit für die auswärtige Kulturpolitik bzw. die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland als Zuwendungsempfänger nach §§ 23, 44, 44 a BHO in folgenden Bereichen:

  1. Auswärtige Kulturpolitik

    Vorbereitung, Herausgabe, Herstellung, Beschaffung und Verbreitung von

    Bücher, Zeitschriften, Drucksachen und Dokumentationen, Filmen, Fernsehproduktionen, Bild- und Tonträgern, sowie Sachspenden.

  2. Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland

    Betreuung ausländischer Gäste,

    Produktion und Verbreitung von Informationsmaterialien.

  3. Weitere Maßnahmen können im Rahmen der Aufgaben nach § 1 gefördert werden; Art und Umfang der Maßnahmen werden bei Bewilligung der Zuwendung festgelegt.

(2) I N führt diese Aufgaben gemäß seiner Satzung im Rahmen der Vorgaben des Auswärtigen Amtes auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf dem Gebiet der politischen Öffentlichkeitsarbeit im Ausland in eigener Verantwortung durch.”

In § 3 dieses Vertrages ist bestimmt:

„Zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und I N finden in regelmäßigen Abständen Besprechungen statt. Gegenstand der Besprechungen ist die gegenseitige Information, die Abstimmung der Planungen und die Durchführung der Programme durch I N in dem in § 2 genannten Rahmen.”

Das Unternehmen ist nach seinem Vortrag in folgenden Bereichen und auf folgenden Aufgabenfeldern tätig:

Bildungsmedien und Film:

Deutschkurse für Fernseh und Rundfunk/Landeskundliche Medienprogramme für den Deutsch- als Fremdsprache-Unterricht (Tonkassetten, Dias, Videos, Overhead-Folien, gedruckte Begleitmaterialien)/Videomagazine wie Prisma, Turbo, Bildschirm/Bücher für Germanisten, DAAD-Lektoren und wissenschaftliche Multiplikatoren/Prämienbücher für Deutschlernende, Spielfilme, Fernsehspiele, Dokumentarfilme (untertitelt bzw. synchronisiert) für die nicht kommerzielle Ausleihe (Zielgruppen: Universitäten, Hochschulen, Sekundärschulen/Deutschlehrer, Germanisten, DAAD-Lektoren und weitere wissenschaftliche Multiplikatoren/Deutsche Auslandsvertretungen/Goethe-Institute und nationale Kulturinstitute/Fernseh- und Rundfunkstationen, Filmclubs/Filmfestivals).

Printmedien:

Broschüren, Faltblätter, Poster und Wandzeitungen zum kulturellen Leben der Gegenwart sowie zu Wissenschaft, Forschung, Bildung und zu Gedenktagen/IN-Kulturzeitschriften: Kultur-Chronik, Humboldt. Fikrun Wa Fann (arabisch). Bildung und Wissenschaft/Buch- und Zeitschriftenspenden über deutsche Auslandsvertretungen, Ausstattung der Bibliotheken der Goethe-Institute und der deutschen Lesesäle/Förderung der Übersetzung deutschsprachiger Werke (Belletristik und wissenschaftliches Sachbuch)/Förderung von Fachzeitschriften aus Wissenschaft, Kunst und Kultur/Bild- und Tondokumentation (Zielgruppen: Universitäten, Goethe- und nationale Kulturinstitute, Akademien, Schulen, Museen, Verlage, Bibliotheken/Deutsche Auslandsvertretungen/Publizisten, Journalisten, Hochschullehrer/sonstige Institutionen aus Bildung und Wissenschaft, Kultur und Kunst, Politik und Wirtschaft/Vertage).

Besucherdienst:

Konzeption und Organisation von Informationsreisen (Besucherprogramm der Bundesregierung)/Begleitung und Betreuung der Besucher/Vermittlung von Gesprächskontakten/Vorinformation und Nachbetreuung der Besucher/Erarbeitung von semiaktuellen Gästeinformationen und Pressediensten/Zusammenstellung von Gäste- und Pressemappen für Staatsbesuche (Zielgruppen: Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen/Veneger und Herausgeber von Presseorganen/Intendanten und Programmdirektoren und von Rundfunk- und Fernsehanstalten/Repräsentanten des staatlichen In...

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