Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage, wann eine Geltendmachung im tarifvertraglichem Sinne vorliegt
Leitsatz (redaktionell)
Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, er müsse "gegebenenfalls" noch mit einer Schadensersatzforderung rechnen, so liegt darin keine Geltendmachung im Sinne einer tariflichen Ausschlußfrist.
Orientierungssatz
Siehe hierzu BAG-Entscheidung vom 18.12.1984 3 AZN 571/84.
Fundstellen
EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 59 (LT1) |
EzBAT § 70 BAT, Nr 22 (LT1) |
LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 2 |
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