Entscheidungsstichwort (Thema)

Sittenwidrige Lohnabrede

 

Leitsatz (amtlich)

1. Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 2,40 Euro für einen Krankentransportfahrer/-beifahrer

2. Ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht ohne Weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22.04.2009 – 5 AZR 436/08 –). Von einem besonders auffälligen und krassen Missverhältnis ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht.

 

Normenkette

BGB § 138 Abs. 1, § 612

 

Verfahrensgang

ArbG Stralsund (Urteil vom 08.02.2011; Aktenzeichen 1 Ca 366/09)

 

Tenor

1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 08.02.2011 – 1 Ca 366/09 – wird abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.585,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2009 zu zahlen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung.

Der Beklagte ist Inhaber eines Unternehmens, das soziale Dienstleistungen, insbesondere Kranken- und Behindertentransporte, anbietet.

Zum 01.03.2007 stellte er den am 18.06.1982 geborenen B. F. als Aushilfe im Krankentransport ein. Herr F. hatte ein Fernstudium Wirtschaftsinformatik aufgenommen und bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Zudem war er als Inhaber der Firma A. Systems im Bereich Webdesign/Internetdienstleistungen unternehmerisch tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 23.02.2007 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 14 Wochenstunden bei einer monatlichen Vergütung von EUR 100,–.

Herr F. führte, solange sein Personenbeförderungsschein, den er während des Zivildienstes beim Arbeiter-Samariter-Bund erworben hatte, noch gültig war, nämlich bis zum 31.12.2007, Krankentransporte durch. Anschließend war er etwa zur Hälfte seiner Arbeitszeit als Beifahrer tätig, während er zur anderen Hälfte Bürotätigkeiten, z. B. Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, wahrnahm. Insbesondere erstellte und verwaltete er die Homepage des Beklagten.

Am 06.02.2008 schloss der Beklagte mit Herrn F. einen Änderungsvertrag mit Wirkung zum 01.03.2008, der eine regelmäßige Arbeitszeit von 20 Wochenstunden bei einer monatlichen Vergütung von EUR 165,– vorsieht.

Im Zeitraum August 2007 bis Juni 2009 gewährte der Kläger Herrn F., während dieser bei dem Beklagten die folgenden Arbeitsstunden erbrachte, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in nachstehender Höhe:

Monat

GeleisteteArbeitsstunden

Lohnzahlungen desBeklagten in EUR

Leistungen desKlägers in EUR

08/07

61,00

100,00

470,51

09/07

45,25

100,00

470,51

10/07

66,25

100,00

400,52

11/07

63,75

100,00

470,51

12/07

58,00

100,00

470,51

01/08

67,00

100,00

470,51

02/08

43,00

100,00

356,21

03/08

71,00

165,00

356,21

04/08

91,00

165,00

356,21

05/08

77,50

165,00

356,21

06/08

72,75

165,00

426,21

07/08

58,00

165,00

430,21

08/08

71,25

165,00

430,21

09/08

48,00

165,00

430,21

10/08

82,00

165,00

430,21

11/08

66,75

165,00

430,21

12/08

72,00

165,00

430,21

01/09

65,75

165,00

430,21

02/09

57,75

165,00

430,21

03/09

76,25

165,00

430,21

04/09

61,75

165,00

430,21

05/09

61,75

165,00

430,21

06/09

73,75

165,00

430,21

In diesem Zeitraum zahlte der Beklagte den Krankentransportfahrern E. B., S. S. und T. R., soweit diese in Vollzeit beschäftigt waren, einen Stundenlohn zwischen EUR 6,00 und EUR 8,07 brutto.

Die Statistik des Klägers zu den Arbeitsentgelten in der Wirtschaftsregion Stralsund und Umgebung, die auf den ihm bekannten Stellenbesetzungsverfahren 2007 bis 2009 beruht, weist folgende Vergütungen aus:

Beruf

Arbeitszeit/Woche

Entgelt/Monat

Euro/Stunde

Servicefahrer

17,50

400,00

5,70

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

40,00

1.040,00

6,00

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

30,00

1.000,00

7,69

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

6,00

165,00

6,34

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

40,00

922,50

5,32

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

15,00

400,00

6,15

Fahrer/Beifahrer Behinderten-/Krankentransport

8,00

165,00

5,08

Servicefahrer Behindertenfahrdienst

40,00

1.100,00

6,35

Beifahrer Behinderten-/Krankentransport

30,00

950,00

7,30

Servicefahrer Behindertenfahrdienst

15,00

400,00

6,15

Kraftfahrer Behindertentransport

40,00

1.305,00

7,52

Kraftfahrer Behindertentransport

40,00

1.100,00

8,07

Servicefahrer Behindertenfahrdienst

30,00

853,00

6,56

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

40,00

890,00

5,13

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

40,00

1.100,00

6,34

Fahrer Behinderten-/Krankentransport

30,00

1.100,00

8,46

Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Stundenlohn von EUR 6,51.

Beruf

Arbeitszeit/Woche

Entgelt/Monat

Euro/Stunde

Bürokraft

40,00

1.500,00

8,65

Bürokraft

30,00

600,00

4,61

Bürokauffrau

40,00

1.250,00

7,21

Bürokraft

30,00

1.200,00

9,23

Bürokauffrau

30,00

1.200,00

9,23

Bürokraft

40,00

1.300,00

7,50

Sekretär

32,00

1.071,09

7,72

Bürokauffrau

40,00

1.000,00

5,76

Sekretäri...

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