Entscheidungsstichwort (Thema)

Umfang gerichtlicher Überprüfung eines dem Arbeitnehmer erteilten “Ratings„. Unbegründete Bonusklage bei unzureichendem Klageantrag

 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen eines Prozesses über Leistungen des Arbeitgebers, die von einer Beurteilung des Arbeitnehmers abhängen, kann diese Beurteilung nicht durch das Gericht überprüft und durch eine andere Beurteilung ersetzt werden. Vielmehr kann eine Beurteilung nur mit dem Klageantrag angegriffen werden, die erteilte Beurteilung abzuändern und nach Maßgabe des Gerichts neu zu erteilen.

 

Normenkette

BGB § 241 Abs. 2, § 611a; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

ArbG München (Entscheidung vom 02.04.2014; Aktenzeichen 5 Ca 11655/13)

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 10.01.2017; Aktenzeichen 10 AZN 938/16 (A))

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.04.2014 - 5 Ca 11668/13 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Anträge betreffend den Bonus 2012/2013 und die Gehaltserhöhung (Anträge 3 und 5 im Berufungsverfahren) richtet.

2. Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 37 % und die Beklagte 63 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger 66 % und die Beklagte 34 %.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im vorliegenden Berufungsverfahren nach einem Teilurteil vom 30.04.2015 noch über Ansprüche des Klägers auf einen Bonus 2012/2013 sowie eine Gehaltserhöhung.

Der am 09.07.1980 geborene Kläger wurde zum 01.10.2011 von der Beklagten als Manager 1 in der Niederlassung A-Stadt im Fachbereich Transaction Tax Services eingestellt. Im Anstellungsvertrag vom 20.07.2011 (Bl. 5 ff d.A.) heißt es u.a.:

"3. Vergütung

3.1 Als Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten Sie ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von

€ 5.666,67 (€ 68.000,-- Jahresbruttogehalt),

das jeweils zum Monatsende auf ein von Ihnen zu benennendes Bankkonto überwiesen wird.

Das Gehalt wird regelmäßig einmal jährlich auf seine Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls zu Beginn eines sogenannten "People-Jahres" (1. Oktober bis 30. September) angepasst.

3.2 Zusätzlich erhalten Sie einen variablen Bonus nach Maßgabe der für die Gesellschaft geltenden Bonusregelung in der jeweils gültigen Fassung. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Bonus zeitanteilig gewährt. Er kommt jeweils im zweiten Monat nach Ablauf des People-Jahres mit den laufenden Bezügen zur Auszahlung.

..."

Seit 01.10.2012 wurde der Kläger als Manager 2 beschäftigt. Er erhielt ein monatliches Grundgehalt in Höhe von € 5.916,67 brutto.

Nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung über die Regelung einer Vergütungsstruktur für Fachmitarbeiter (Bl. 431 ff d.A.), die auch für Manager wie den Kläger gilt, setzt sich die Gesamtjahresvergütung aus Grundgehalt und Bonus zusammen. Darin heißt es u.a.:

"4) Grundgehalt

...

Die jeweilige jährliche durchschnittliche Erhöhung der Grundgehälter (mit und ohne Berücksichtigung von Promotionseffekten) legt die Unternehmensführung nach Erörterung mit dem Wirtschaftsausschuss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie der Markterfordernisse fest. Die für die einzelnen Fachmitarbeiter maßgeblichen durchschnittlichen Erhöhungswerte sind diesen in geeigneter Weise bekanntzugeben.

Das individuelle Grundgehalt wird im Rahmen des jährlichen Gehaltsfestsetzungsprozesses überprüft und zum Beginn eines neuen People Year gegebenenfalls erhöht.

Bemessungsgrundlage für das Grundgehalt im neuen People Year sind die Beurteilung für das vergangene People Year im Rahmen des PMDP (Final Rating), die Erwartungshaltung für das kommende Jahr sowie die aktuelle Marktsituation.

In Ausnahmefällen kann eine Erhöhung des Grundgehalts bei einzelnen Fachmitarbeitern unterbleiben, insbesondere z.B. bei

...

unterdurchschnittliche Leistung, dokumentiert durch das Final Rating (einmal Rating: 1 oder aufeinanderfolgend Rating: 2)

...

5) Bonus

Der für das jeweilige People Year zu zahlende Bonus ist ein Leistungs- und Erfolgsbonus, dessen Höhe sich an der individuellen Leistung und der wirtschaftlichen Entwicklung (Service Line bzw. Sub Service Line) im ablaufenden Geschäftsjahr bemisst.

Der Bonus kommt mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr nachfolgenden Novembergehalt zur Auszahlung. Der Bonus wird nach der folgenden Formel berechnet:

Bonus = CY Base Salary * "Businessfactor * Rankfactor * Performancefactor * Pro Rata-Factor

...

5.4) Performancefactor

Der Performancefactor bemisst sich in Prozent und ergibt sich aufgrund der individuellen Performance. Pro Final Rating-Stufe ist ein Korridor vorgesehen, innerhalb dessen für den konkreten Einzelfall der individuelle Performancefactor festgelegt wird.

Rating

ganzzahlig

Korridor

von

bis

0*

0,00 %

100,00 %

1

0,00 %

0,00 %

2

0,00 %

50,00 %

3

40,00 %

110,00 %

4

80,00 %

160,00 %

5**

120,00

* Ein Rating von "0" bedeutet, dass kein Final Rating festgelegt wurde, z.B. weil der beurteilungsrelevante Zeitraum aufgrund eines unterjährigen Eintrittes hierfür zu kurz war.

** Bei eine...

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