Entscheidungsstichwort (Thema)
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl wegen Einflussnahme auf das Wahlergebnis
Leitsatz (redaktionell)
Gemäß § 19 mod. BPersVWO kann der Wahlvorstand für die Beschäftigten von nachgeordneten Stellen einer Dienststelle, die nicht nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 des Gesetzes selbstständig sind (Ziff. 1) oder Nebenstellen oder Teilen einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen und nicht als selbstständige Dienststelle nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes gelten (Ziff. 2) die schriftliche Stimmabgabe anordnen. Damit sind die Fälle, in denen die schriftliche Stimmabgabe zulässig ist, abschließend aufgezählt. Die Möglichkeit der Briefwahl soll gerade nicht im Belieben oder Ermessen des Wahlvorstands stehen, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet sein.
Normenkette
ZA-NTS Art. 56 Abs. 9; BPersVG §§ 26, 17 mod, § 19 mod, § 25 mod; BPersVWO § 19a Abs. 1; UP ZA-NTS Abs. 9 zu Art. 56 Abs. 9; BPersVWO § 19 mod
Verfahrensgang
ArbG Kaiserslautern (Entscheidung vom 28.09.2022; Aktenzeichen 2 BV 8/22) |
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28. September 2022 - 2 BV 8/22 - wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
A
Die zu 1) bis 4) beteiligten, im Betrieb der US-Dienststelle "Z." der US-Stationierungsstreitkräfte (im Folgenden: Arbeitgeberin) wahlberechtigten Arbeitnehmer machen die Unwirksamkeit einer am 01. Mai 2022 durchgeführten Wahl geltend, aus der die zu 5) beteiligte Betriebsvertretung (im Folgenden: Betriebsvertretung) hervorging.
Zu Beginn des Jahres 2022 existierten bei der Arbeitgeberin die Dienststelle "Z." mit etwas über 1.000 Beschäftigten und die Dienststelle "Za" mit etwas unter 1.000 Beschäftigten. Für die Dienststelle "Za" bestand eine Dienstvereinbarung vom 25. März 2020 in Bezug auf befristete Telearbeit während der Dauer der Pandemie bezüglich des Corona-Virus nach Bestimmung der U.S. Air Force Verwaltung in Zusammenarbeit mit den deutschen Gesundheitsbehörden (Bl. 51 ff. d. A.), welche auch auf die Dienststelle "Z." angewendet wurde.
Für beide Dienststellen waren Wahlvorstände für die bevorstehende Wahl der Betriebsvertretung gewählt worden. Am 14. Februar 2022 erfolgte die Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Betriebsvertretungswahl "Z.".
Zum 16. Februar 2022 wurde aufgrund Memorandums des Hauptquartiers der US Air Force in Europa und Afrika vom 10. Februar 2022 (Bl. 60 f. d. A.) die Dienststelle "Za" der Dienststelle "Z." zugeordnet. Die Dienststellenleiterin der Dienststelle "Z.", die Kommandeurin der 86 Mission Support Group, Oberst Y. M. X., wurde zugleich auch Dienststellenleiterin der ursprünglichen Dienststelle "Za".
Der ursprünglich im Betrieb "Z." gewählte Wahlvorstand veröffentlichte mit Datum vom 10. März 2022 ein Wahlausschreiben für die Wahl der Betriebsvertretung "Z." in Gruppenwahl (Bl. 15 ff. d. A.; im Folgenden: Wahlausschreiben) unter anderem durch Aushang an schwarzen Brettern der Dienststelle (vgl. Bl.15 ff. d. A.). Im Wahlausschreiben sind bei der Zahl der Beschäftigten auch die Beschäftigten der ehemaligen Dienststelle "Za" und somit insgesamt 2069 Beschäftigte berücksichtigt. Im Wahlausschreiben heißt es unter anderem:
"02. Die Wahl findet vom 09. Mai.2022 bis zum 11. Mai.2022 im Gebäude
2101 auf dem Flugplatz Z.-Stadt für Angestellte und Arbeiter wie folgt statt.
...
12. Wahlberechtigte Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können ihr Wahlrecht schriftlich ausüben (Paragraph 17 BPersVWO). Auf ihr schriftliches Verlangen hat ihnen der örtliche Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Gegebenenfalls verweist der Wahlvorstand auf § 19 BPersVWO.
Für die Gruppe der Angestellten und alle Beschäftigte in den Außenstellen die nicht im direkten Einzugsbereich von Z.-Stadt liegen hat der Wahlvorstand Briefwahl angeordnet."
Der Vorsitzende der Betriebsvertretung W., der nicht Mitglied des Wahlvorstands war, versandte jedenfalls an sämtliche wahlberechtigten Angestellten der Dienststelle "Z." eine E-Mail vom 26. April 2022 mit Erläuterungen zur Briefwahl, in denen es unter anderem hieß:
"Natürlich könnt ihr auch vor Ort wählen (s.h. Anlage).
Und zwar vom 09.05 - 11.05 im V. Theater auf dem Flugplatz Z.-Stadt."
Die Aushänge der Wahlausschreiben erfolgten am 10. und 11. März 2022, wie in den Wahlgängen in den Jahren zuvor, nur in deutscher Sprache. Auf dem Gelände arbeiten Wahlberechtigte aus verschiedenen Nationen. Das Wahlausschreiben wurde nicht ausgehängt im Gebäude U. und im Gebäude 000. Das Gebäude U. ist ein Sicherheitsbereich. Die dortigen Mitarbeiter sind auch in der Hauptfeuerwache tätig, in der das Wahlausschreiben ausgehängt war. Im Gebäude 000 befinden sich keine wahlberechtigten Beschäftigten, sondern nur nicht wahlberechtigte amerikanische Beschäftigte.
Die Wahl endete am 11. Mai 2022 um 12:00 Uhr. Die Auszählun...