Entscheidungsstichwort (Thema)
Leistungsvermögen. Annahmeverzug nach Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
1. Der Arbeitgeber als Gläubiger (des Anspruchs auf Arbeitsleistung) kommt nach § 297 BGB dann nicht in Verzug, wenn der Arbeitnehmer (Schuldner) im entscheidungserheblichen Zeitpunkt außerstande ist, die Leistung zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer nicht stets schon dann leistungsunfähig im Sinne von § 297 BGB ist, wenn er aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zu den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten gehören.
2. Ist es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar, dem krankheitsbedingt nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer leidensgerechte Arbeiten zuzuweisen, ist die Zuweisung anderer, nicht leidensgerechter Arbeiten unbillig. Unterlässt der Arbeitgeber die mögliche und zumutbare Zuweisung leidensgerechter und vertragsgemäßer Arbeit, steht die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen.
Normenkette
BGB §§ 297, 615
Verfahrensgang
ArbG Ludwigshafen (Urteil vom 24.07.2008; Aktenzeichen 4 Ca 786/08) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Ludwigshafen am Rhein vom 24.7.2008 – 4 Ca 786/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst :
(1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zu zahlen:
- EUR 163,60 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.7.2006
- EUR 2.668,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2006
- EUR 4.684,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2006
- EUR 2.668,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2007
- EUR 2.668,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.3.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2007
- EUR 3.438,90 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.7.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.8.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.9.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.10.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.087,39 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2007
- EUR 4.852,63 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2007
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2008
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.3.2008
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2008
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2008
- EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2008
EUR 2.764,05 brutto abzüglich erhaltener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. 1.117,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.7....