Entscheidungsstichwort (Thema)
Altersbenachteiligung durch Stellenausschreibung. Unbegründete Entschädigungsklage eines abgewiesenen Bewerbers bei Stellenausschreibung für "Junior-Consultant"
Leitsatz (redaktionell)
Enthält die Stellenausschreibung neben dem Merkmal "Junior Consultant" auch den Hinweis: "Das erwartet Sie: ... in einem professionellen Umfeld mit einem jungen dynamischen Team ...", wird damit weder direkt noch indirekt auf das Merkmal "Alter" abgestellt; der Begriff "Junior" im Zusammenhang mit der Funktionsbezeichnung "Consultant" bezieht sich (im Gegensatz zum "Senior Consultant") erkennbar auf fehlende Berufserfahrung, so dass die Zusammenschau der Merkmale "Junior Consultant" bei objektiver Lesart keine altersbegrenzende Erwartungshaltung der Arbeitgeberin zum Ausdruck bringt ("nicht älter als 30 bis 35 Jahre alt") sondern erkennbar Bewerberinnen und Bewerber angesprochen werden, die noch nicht über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Normenkette
AGG § § 1 ff., § 15 Abs. 1-2, §§ 22, 1, 3 Abs. 1 S. 1, § 7 Abs. 1, § 11
Verfahrensgang
ArbG Mainz (Entscheidung vom 08.11.2012; Aktenzeichen 3 Ca 752/12) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.11.2012 - 3 Ca 752/12 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung gegenüber der Beklagten zustehen.
Der Kläger war zum Zeitpunkt der Klageerhebung 43 Jahre alt. Er ist Diplom-Betriebswirt mit Schwerpunkt Personalmanagement. Die Beklagte ist eine international tätige Personalberatung.
Die Beklagte hat am 09.11.2011 über das Onlinestellenportal www. eine Stellenausschreibung veröffentlicht für einen "Junior-Consultant" für den Bereich Executive Search/Personalberatung. Die Stellenausschreibung hat unter anderem folgenden Wortlaut:
"Wir sind eine international tätige Personalberatung für Unternehmen und Bewerber, die überwiegend im produzierenden, mittelständischen Umfeld national und international tätig sind. Mit unseren Standorten in Deutschland, Europa und Mittelamerika bieten wir ein flächendeckendes Netzwerk. Unsere Arbeit zeichnet sich durch einen schnellen zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Service aus.
Für unsere Zentrale in M. suchen wir zum sofortigen Einstieg
eine/n
Junior-Consultant
für den Bereich Executive Search / Personalberatung.
Das erwartet Sie:
Eine intensive Einarbeitung in den verschiedenen Abteilungen einer modernen Personalberatung und Vorbereitung auf eigenständige Personalprojekte in einem professionellen Umfeld mit einem jungen dynamischen Team.
Folgende Aufgabenschwerpunkte kommen auf Sie zu:
Durchführung von detaillierten Recherchen in verschiedenen Medien
Erstellung von Zielfirmenlisten für die Researcher
Gezielte Identifizierung von Kandidaten für unsere Projekte sowie Erstansprache identifizierter Kandidaten
Durchführung von Telefoninterviews und persönlichen Kandidatengesprächen
Erstellung von Kandidatenprofilen
Projekt "step by Stepp" mit den Partner begleiten und später eigenverantwortlich übernehmen
Bestehende Kunden betreuen und neue Projekte akquirieren
Kurzum, die komplette Bandbreite einer modernen Personalberatung kennen lernen und Schritt für Schritt in die Verantwortung hineinwachsen, mit dem Ziel eigene Projekte durchzuführen.
Was erwarten wir:
Abgeschlossenes kaufmännisches oder betriebswirtschaftliches Studium (Uni oder FH)
Eigendynamik und Initiative
Den unbedingten Willen mehr zu wollen
Sehr gute Englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Teamorientierung und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Gutes persönliches Auftreten
Treffen die oben genannten Punkte auf Sie zu? Haben Sie Interesse an einer interessanten Herausforderung in einem erfolgreichen Unternehmen mit einem freundlichen Team? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien, aussagekräftiger Zeugnisse). Senden Sie diese bitte unter Angabe der Referenznummer 000000, Ihrer Gehaltsvorstellungen und eines möglichen Eintrittstermins an:
A. & Partner
Direct Search der A.
A-Straße"
Hinsichtlich des weiteren Inhalts der Ausschreibung wird auf Bl. 9 d. A. Bezug genommen.
Auf diese Ausschreibung hin ist im Namen des Klägers eine - die streitgegenständliche - Onlinebewerbung erfolgt, der die Bewerbungsunterlagen beigefügt waren (Bl. 11, 12 d. A.), gerichtet an den in der Stellenanzeige genannten Kontakt, die A. & Partner Direct Search der A..
Die Beklagte hat mit einer Absage vom 17.11.2011 an die E-Mail-Anschrift des Klägers geantwortet, unter anderem mit folgendem Wortlaut:
"....Wir danken Ihnen für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse, welches Sie unserem Unternehmen entgegengebracht...