Die Laufbahnbefähigung kann auch aufgrund
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einer auf eine Tätigkeit in einer öffentlichen Verwaltung vorbereitenden Berufsqualifikation, die in einem von § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Beamtenstatusgesetzes nicht erfassten Drittstaat erworben worden ist, |
erworben werden. Das Nähere regeln die Laufbahnverordnungen.
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