1Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. 2In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. 3In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. 4Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.

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