Für die Berechnung der Rente ergibt sich folgende Formel:
Rentenformel: | JAV[1] x ⅔ | = Vollrente |
Vollrente x MdE | = monatliche Rente | |
12 |
Die Vollrente bezeichnet die Rentenhöhe ohne Berücksichtigung der MdE bzw. bei einem MdE-Grad von 100.
Die Teilrente bezeichnet die Rentenhöhe unter Berücksichtigung der MdE bzw. bei MdE-Graden unter 100.
Die sich ergebenden Werte zeigen die Rentenhöhe auf ein Jahr bezogen.
Berechnung von Voll-/Teilrente
Verletztenrente | |
Jahresarbeitsverdienst | 60.000 EUR |
Minderung der Erwerbsfähigkeit | 30 % |
Vollrente | 60.000 × 2/3 = 40.000 |
Teilrente | 40.000 × 30 % = 12.000 |
Monatsrente: | 12.000 : 12 = 1.000 EUR |
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