Rz. 20

Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:

Registrierungsgebühr: 150/450 EUR oder 20/60 EUR (siehe Rdn 12);
Mindeststammkapital i.H.v. 2.800 EUR kann als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden (SIA);
Mindeststammkapital i.H.v. 0,01 EUR kann nur als Bareinlage erbracht werden ("kleine" SIA);
Rechtsanwalts- und Notargebühren.

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