Rz. 615

Sollte der AGB-Charakter einer Laufzeitregelung in einem Getränkelieferungsvertrag festgestellt werden können, so ist zu fragen, ob § 307 Abs. 3 BGB nicht einer Inhaltskontrolle entgegensteht. Nach hier vertretener Auffassung dürften Laufzeitregelungen bei Getränkelieferungsverträgen über § 307 Abs. 3 BGB einer Inhaltskontrolle entzogen sein.[1229]

[1229] Ausführlich Bühler, § 10 III 4 Rn 2.304–2.311 m.w.N.

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