Rz. 1663

Da § 551 BGB nur für Wohnraummietverhältnisse gilt, kann durch Formularklausel eine Sicherheit verlangt werden, die mehr als 3 Nettomonatsmieten ausmacht.

 

Rz. 1664

Eine Kautionsabrede, die vorformuliert in einem Gewerbemietvertrag enthalten ist, kann sich daher auch auf ein Vielfaches der Monatsmiete beziehen, muss allerdings in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Sicherheitsinteresse des Vermieters stehen. Die Kautionsabrede ist nur dann unwirksam, wenn sie schikanös erscheint, was bei einer Kautionsvereinbarung in Höhe der 7-fachen Monatsmiete bei einem längeren Gewerbemietverhältnis nicht der Fall ist.[3119]

 

Rz. 1665

Wird eine Mietbürgschaft verlangt, ist die hierauf gerichtete Klausel zulässig, wenn der Bürge zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag außerdem die Formularklausel enthält, dass sich der Vermieter schon während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution verlangen darf.[3120]

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