Orientierungssatz

Leistet das Sozialamt vereinbarungsgemäß für den Mieter die Kaution mit dem Hinweis, daß diese gegebenenfalls an das Amt zurückzuüberweisen sei, so hat nur das Sozialamt und nicht der Mieter nach Vertragsbeendigung einen Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Kaution.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760491

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