Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Vorwegabzug der Betriebskosten gewerblicher Nutzflächen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnungen des Gebäudes ist vorweg um die Kosten, die auf gewerbliche Nutzflächen entfallen, zu bereinigen (sog. Vorwegabzug).
Fundstellen
Haufe-Index 1734271 |
WuM 2005, 720 |
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