Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterschutz gegen Sanierungskündigung

 

Orientierungssatz

Ein Vermieter, der einen Wohnraummietvertrag mit der Begründung kündigt, er würde durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, ist zumindest teilweise verpflichtet, seine wirtschaftliche Kalkulation offenzulegen. Dazu gehört unter anderem die Angabe, welche Mieteinkünfte zu erzielen wären, wenn unter Beibehaltung des derzeitigen Zuschnitts der Wohnungen die nach seiner Auffassung unbedingt notwendigen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt würden, und daß die ortsüblichen Mieteinkünfte den Zinsaufwand einer soliden Finanzierung nicht erreichen würden.

Bei beabsichtigten weitgehenden Sanierungsarbeiten mit teilweisem Abbruch, Wiederaufbau und Schaffung neuer Wohneinheiten ist darzutun, daß nur über solche Baumaßnahmen eine wirtschaftliche Besserverwertung in Betracht kommt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732137

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