Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Vereinbarung einer "Auszugsgebühr"
Orientierungssatz
Ist mietvertraglich vereinbart, daß bei Auszug "für" den Mieter eine Auszugsgebühr (hier: in Höhe von 150 DM) fällig wird, ist diese Regelung unwirksam, denn gemäß BGB § 550a ist ein Vertragsstrafeversprechen bei der Vermietung von Wohnraum unzulässig.
Fundstellen
Haufe-Index 1733687 |
ZMR 1999, 257 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen