Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Vereinbarung einer "Auszugsgebühr"

 

Orientierungssatz

Ist mietvertraglich vereinbart, daß bei Auszug "für" den Mieter eine Auszugsgebühr (hier: in Höhe von 150 DM) fällig wird, ist diese Regelung unwirksam, denn gemäß BGB § 550a ist ein Vertragsstrafeversprechen bei der Vermietung von Wohnraum unzulässig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733687

ZMR 1999, 257

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