Entscheidungsstichwort (Thema)
weitergehendes Auskunftsrecht des Gläubigers
Leitsatz (amtlich)
1. Das Auskunftsrecht ist begrenzt. Es ist davon auszugehen, daß ein amtliches Formular alle bedeutenden Fragen enthält und damit den berechtigten Auskunftsinteressen genügt wird (sofern das Formular vollständig ausgefüllt ist).
2. Es liegt im pflichtgemäßen Interesse des Rechtspflegers, ergänzende und vertiefende Fragen zu stellen.
Normenkette
ZPO § 807
Verfahrensgang
AG Augsburg (Aktenzeichen 1 M 8425/92) |
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Gläubiger vom 2.2.1993 gegen den Beschluß des Amtsgerichts – Vollstreckungsgericht – Augsburg vom 29.12.1992 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
II. Der Gegenstandswert wird auf 298,66 DM festgesetzt.
Gründe
I.
Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Augsburg vom 26. 10. 1992 (1 B 7804/92) wegen einer Forderung zuzüglich Zinsen und Kosten in Höhe von 298, 66 DM.
Sie haben am 17.11.1992 beantragt, Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Erklärung gemäß § 807 ZPO zu bestimmen.
Zusätzlich zu dem vom Vollstreckungsgericht verwendeten amtlichen Vordruck wollen die Gläubiger noch 20 weitere Fragen beantwortet haben:
- Hat der Schuldner als Wohnungsmieter dem Vermieter eine Mietkaution hinterlegt? Wann, wem, in welcher Höhe?
- Hat der Schuldner infolge einer mindestens 60 Monate dauernden versicherungspflichtigen Tätigkeit Rentenanwartschaften erworben? Wenn ja, bei welchem Rentenversicherungsträger (BfA; LVA, Knappschaft u.a.) und unter welcher Rentenversicherungsnummer?
- Bei welchen Gesellschaften hat der Schuldner welche Sachversicherungen unter welchen Versicherungsnummern abgeschlossen?
- Unterhält der Schuldner für ein Fahrzeug eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und/oder eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung), eine Kfz-Unfallversicherung und/oder Gepäckversicherung? Wenn ja: Bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer
Fährt der Schuldner ein Auto, das ihm selbst gehört?
Eigentümer, Halter, Fahrzeugtyp sowie Alter und Kennzeichen des Fahrzeugs angeben! Wer trägt die Unterhaltskosten dieses Fahrzeugs? Welche rechtlichen Beziehungen bestehen zum Inhaber des Kfz-Briefes?
- Bei welcher Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft ist der Schuldner krankenversichert?
- Unterhält der Schuldner eine Krankentagegeldversicherung? Bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
- Unterhält der Schuldner eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
Hat der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen? Wenn ja: Wem gegenüber, aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe monatlich? Name, Geburtsdatum und vollständige Anschriften der unterhaltsberechtigten Personen sind anzugeben!
Haben diese Personen auch eigenes Einkommen wie z.B. Arbeitseinkünfte, Ausbildungsvergütung, Renten oder BAFöG?
- Sind Umschulungsmaßnahmen beabsichtigt? Wenn ja, welche?
Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren oder seit Abgabe der letzten eidesstattlichen Versicherung eine Erbschaft angetreten oder ein Vermächtnis erhalten?
Bejahendenfalls hat der Schuldner den aktuellen Stand einer Erbauseinandersetzung und alle Tatsachen, die für die gegenwärtige Rechtsform eines Vermögenswertes und die mögliche Art der Zwangsvollstreckung dieses Rechtes von Bedeutung sind, umfassend darzulegen!
Hätte der Schuldner in den letzten zwei Jahren oder seit Abgabe der letzten eidesstattlichen Versicherung durch Lotto, Tot, Lotterie oder bei einer sonstigen Gewinnveranstaltung gewonnen?
Welche Gewinne, wann und in welcher Höhe?
- Hat der Schuldner Bankkonten, Grundbesitz oder sonstiges Vermögen im Ausland? Bejahendenfalls nähere Beschreibung erforderlich!
- Hat der Schuldner Forderungen an Dritte abgetreten oder Gegenstände Dritten sicherungsübereignet? Wann und aus welchem Grunde geschah dies?
- Hat der Schuldner in letzte Zeit, gegenwärtig und künftig Einkünfte aus Schwarzarbeit? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?
- Unterhält der Schuldner Leasing-Verträge? Welche? Ist das Nutzungsrecht an dem geleasten Gegenstand übertragbar? Wann kann zu welchem Betrag eine Ablösung und Eigntumsübernahme an dem geleasten Gegenstand erfolgen?
- Unterhält der Schuldner Ansprüche aus einem Reise(versicherungs)vertrag?
- Ist der Schuldner im Besitze von Kreditkarten, Euro-Scheckkarten und von Euro-Schecks? Von wem?
- Ist der Jahreslohnsteuerausgleich für das letzte Jahr schon durchgeführt? Sind für diesen Zeitraum Steuererstattungsbeträge bereits ausgezahlt?
- Wird Einkommensteuerveranlagung durchgeführt?
Mit Beschluß des Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Augsburg vom 29.12.1992 wurde der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich folgender Zusatzfragen zurückgewiesen:
I. Rentenanwartschaften
II. Sachversicherungen
III. Fremdes Auto
IV. Krankentagegeldversicherung
V. Berufsunfähigkeitsversicherung
VI. Vermögensauskünfte bzgl. Dritter
VII. ...