Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Mieterschutz bei Untervermietung

 

Orientierungssatz

Sind nach der Anwendung der vom BVerfG aufgestellten Grundsätze Untermieter von Wohnraum wie Hauptmieter zu behandeln, so kann der Vermieter nicht gemäß BGB § 556 Abs 3 die Räumung der Wohnung durch den Untermieter verlangen (vergleiche BVerfG, 1991-06-11, 1 BvR 538/90, NJW 1991, 2272).

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 21.04.1992; Aktenzeichen 1 BvR 541/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735141

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