Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs: Kostentragung bei verfrühter Räumungsklage
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Kosten der Räumungsklage nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs trägt der Vermieter, der die Klage eingereicht hat, bevor der Mieter binnen angemessener Frist den Räumungsanspruch zu erfüllen hatte, wenn der Mieter vor Klagezustellung aus der Wohnung ausgezogen ist.
Normenkette
BGB §§ 285-286, 554; ZPO §§ 91, 91a
Fundstellen
Dokument-Index HI541714 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen