Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Malermäßige Instandsetzung als Schönheitsreparatur im Beitrittsgebiet. Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Herstellung der Fensterdichtigkeit
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Pflicht des Mieters zur malermäßigen Instandsetzung ist die Pflicht zur Schönheitsreparaturleistung. Die Wiederherstellung der Fensterdichtigkeit oder der Glasverkittung ist Instandhaltung, die dem Vermieter obliegt.
Fundstellen
Haufe-Index 1733416 |
NZM 2002, 121 |
WuM 2001, 279 |
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