Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Malermäßige Instandsetzung als Schönheitsreparatur im Beitrittsgebiet. Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Herstellung der Fensterdichtigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Pflicht des Mieters zur malermäßigen Instandsetzung ist die Pflicht zur Schönheitsreparaturleistung. Die Wiederherstellung der Fensterdichtigkeit oder der Glasverkittung ist Instandhaltung, die dem Vermieter obliegt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733416

NZM 2002, 121

WuM 2001, 279

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