Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsvollstreckung: Gläubigerhaftung für Kosten der Herausgabe des Räumungsgutes
Leitsatz (amtlich)
Aufgrund des Räumungsauftrages haftet der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher auch für diejenigen Kosten, die für die Herausgabe des Räumungsgutes an den Schuldner entstehen.
Fundstellen
Haufe-Index 1739707 |
JurBüro 2000, 548 |
AnwBl 2003, 187 |
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