Entscheidungsstichwort (Thema)

Räumungsvollstreckung: Gläubigerhaftung für Kosten der Herausgabe des Räumungsgutes

 

Leitsatz (amtlich)

Aufgrund des Räumungsauftrages haftet der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher auch für diejenigen Kosten, die für die Herausgabe des Räumungsgutes an den Schuldner entstehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739707

JurBüro 2000, 548

AnwBl 2003, 187

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