Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Form der Jahresabrechnung. Wohnungseigentum: Einnahmen- und Ausgabenrechnung bei Berücksichtigung offener Verbindlichkeiten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird als einfache und verständliche Form der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft angesehen; sie entspricht den Mindestanforderungen an eine Abrechnung.

2. Ein Zwang zur Anwendung lediglich des Mindeststandards kann nicht anerkannt werden.

3. Die Aufnahme der zum Zeitpunkt der Abrechnung offenen Verbindlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung ist nicht zu beanstanden.

4. Die am Prinzip der Bilanzierung ausgerichtete Abrechnung ist gerechter und sicherer als die nur am Zeitpunkt tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben orientierte Abrechnung.

 

Orientierungssatz

Zitierung zu Leitsatz 3: Vergleiche KG Berlin, 1985-07-12, 24 W 288/85.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734578

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