Verfahrensgang

AG Berlin-Schöneberg (Aktenzeichen 76 II (WEG) 381/89)

 

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 5. wird der Beschluß des Amtsgerichts Schöneberg vom 26. Juni 1990 – 76 II (WEG) 381/89 – aufgehoben.

Die Anträge der Antragstellerinnen zu 2. bis 4. werden zurückgewiesen.

Der Beschluß der Eigentümer Versammlung vom 19. September 1989 zu TOP 3 (Entlastung des Verwalters) wird für ungültig erklärt.

Der Anfechtungsantrag der Antragstellerin zu 1. gegen den Beschluß zu TOP 1 der Eigentümerversammlung (Genehmigung der Jahresabrechnung 1988/89 als Gesamt- und Einzelabrechnung) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß den Eigentümern in den Einzelabrechnungen ein ihren Miteigentumsanteilen entsprechender Teil der sonstigen Einnahmen in Höhe von 4.013,45 DM gutzuschreiben ist.

Im übrigen werden die Anträge der Antragstellerin zu 1. zurückgewiesen.

2. Im übrigen wird die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 5. zurückgewiesen.

3. Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragstellerinnen zu tragen. Die Antragstellerinnen haben der Beteiligten zu 8. und dem Beteiligten zu 13. jeweils 6/10 der diesen Beteiligten in erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten und der Beteiligten zu 5. 6/10 der dieser Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

4. Der Geschäftswert wird für beide Instanzen auf 114.872,00 DM festgesetzt.

 

Gründe

Die Beteiligten mit Ausnahme des Verwalters sind die Miteigentümer der im Rubrum näher bezeichneten Wohnanlage. Einige Beteiligte, darunter die Antragstellerinnen, verweigerten unter anderem im Wirtschaftsjahr 1988/89 die Zahlung von Wohngeld. Dadurch standen dem Verwalter keine ausreichenden Mittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung, so daß verschiedene Rechnungen nicht bezahlt werden konnten.

Mit Schreiben vom 17. August 1989, wegen dessen Inhalts auf Bd. I Bl. 34 f. d. A. Bezug genommen wird, lud der Verwalter zu einer Eigentümerversammlung am 31. August 1989, die er mit Schreiben vom 25. August 1989 auf den 19. September 1989 verschob. In der Eigentümerversammlung vom 19. September 1989 waren alle Miteigentümer anwesend oder vertreten. Mit jeweils 10 gegen 5 Stimmen bei einer. Enthaltung genehmigten die Eigentümer zu TOP 1 die Jahresabrechnung 1988/89 als Gesamt- und Einzelabrechnung, „die gemäß der Teilungserklärung nach Miteigentumsanteilen erfolgte”, und zu TOP 2 den Wirtschaftsplan 1989/90. Die Gesamtabrechnung per 30. April 1989 und der Wirtschaftsplan für die Periode 1989/90 sind auf einer Seite wie folgt zusammengefaßt:

Gesamtabrechnung für die Wohnanlage … per 30.04.89 und Wirtschaftsplan für die Periode 1989/90

A.

Einnahmen

I.

Wohngeld

33.113,29

II.

Sonstige

Miete …

3.480,-

Zinserträge

6,48

Erstattg. Vers.

526,97

Gesamt

37.126,74

B. Kosten

Ausgaben für

Periode 87/88

Periode 88/89

Offen per 30.04.89

aus Periode 86/89

Gesamt 88/89

Wi-Plan 89/90

Kl. Instandh.

-.-

5.058,12

4.071,89

9.130,01

9.000,–

Allg. Rechnungen

885,–

408,21

2.922,22

3.330,43

3.500,–

Instandh.-Rl.

15.000,–

15.000,–

15.000,–

Stadtreinigung

5.657,46

5.657,46

6.000,–

Wasser

-.-

-.-

8.268,–

8.268,–

8.500,–

Schornsteinfeger

190,97

-.-

190,97

200,–

Strom

748,–

-.-

2.374,–

2.374,–

2.500,–

Versicherung

844,–

-.-

4.690,80

4.690,80

4.800,–

Heizung/Bk

-.-

691,80

1.682,82

2.374,62

2.500,–

Heizung/Öl

2.644,20

1.661,88

9.426,53

11.088,41

20.000,–

Hauswart

-.-

6.000,–

-.-

6.000,–

6.000,–

Gesamt

5.121,20

14.010,98

54.093,72

68.104,70

78.000,–

Verwaltung

-.-

17.100,–

3.420,–

Ausgaben gesamt

36.232,18

Abstimmung WEG-Konto … bei der …

Bestand per 30.04.88

192,66

Einnahmen

37.126,74

Ausgaben

36.232,18

Bestand per 30.04.89

1.087,22

Berlin, 25.08.1989

In den Einzelabrechnungen sind die in der Spalte „Gesamt 88/89” der Gesamtabrechnung ausgewiesenen Beträge nach Kostenarten aufgegliedert mit Ausnahme der Beträge in den Positionen Heizung/Bk und Heizung/Öl, die jeweils nur zu 50 % in die Einzelabrechnung aufgenommen sind. Die danach errechnete Summe wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Nach Addition des auf die jeweilige Wohnung entfallenden Verwalterhonorares für das Geschäftsjahr 1988/89 ergibt sich die vom Eigentümer zu zahlende Summe. Hierauf werden die nach Monaten aufgegliederten Wohngeldzahlungen, nicht jedoch ein Teil der unter A. II. der Gesamtabrechnung angegebenen sonstigen Einnahmen angerechnet.

Die für die einzelnen Eigentümer erstellten Wirtschaftspläne enthalten die nach Kostenarten gegliederten Gesamtansätze des Gesamtwirtschaftsplanes, die nach Miteigentumsanteilen errechnete jeweilige Kostenbeteiligung hieran und das auf die Wohnung entfallende Verwalterhonorar. Der sich so ergebende Betrag wird durch 12 geteilt zur Ermittlung des monatlichen Wohngeldvorschusses.

Zu TOP 3 wurde dem Verwalter … Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1988/89 erteilt.

Die Antragstellerin zu 1., die bereits mit Schreiben vom 23. und 30. August 1989 die Umlegung offener Verbindlichkeiten gerügt, pau...

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