Entscheidungsstichwort (Thema)
Wegfall der öffentlichen Förderung für eine Wohnung: Beendigung der Zweckbestimmung der Wohnung im selben Zeitpunkt
Orientierungssatz
Die Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen gemäß II WoBauG §§ 88a Abs 2 (juris: WoBauG 2) in der heute geltenden Fassung ist auf Sachverhalte anwendbar, bei denen die öffentliche Förderung zur Zeit der Geltung des II WoBauG §§ 88a Abs 2 aF (1974) (juris: WoBauG 2 J: 1974) und der Förderungsrichtlinien für steuerbegünstigte Wohnungen 1974 begann und der Wegfall der Förderung in den Geltungszeitraum der heutigen Fassung des II WoBauG § 88a Abs 2 fällt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733013 |
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