Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Klageveranlassung bei Ignorieren des Räumungsverlangens und dessen wirksame Zustellung durch Einwurfeinschreiben
Leitsatz (amtlich)
1. Ignoriert der Mieter das Räumungsverlangen, gibt er Anlaß zur Klage iSd ZPO § 93 und muß dementsprechend trotz Anerkenntnisses die Kosten tragen.
2. Bei Zustellung mittels Einwurfeinschreibens ist schlichtes Bestreiten des Zugangs nicht ausreichend.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733482 |
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