Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung bei Zahlungsverzug: Mietzinszahlung durch rechtzeitige Banküberweisung

 

Orientierungssatz

1. In Mietvertragsbedingungen kann wirksam vereinbart werden, daß es bei der Zahlung des Mietzinses auf die rechtzeitige Ankunft der Überweisung ankommt.

2. Der Mieter muß bei der Überweisung des Mietzinses die üblichen Banklaufzeiten einkalkulieren. Verzögerungen im Bankwege, die die üblichen Zeiten überschreiten, gehen zu Lasten des Vermieters.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737951

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