Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerung eines Grundstücksmietvertrages unter Bezugnahme auf ursprünglichen Mietvertrag

 

Orientierungssatz

1. Eine Vertragsverlängerung in einer Nachtragsvereinbarung zu einem längerfristigen Mietvertrag unterliegt dem Formerfordernis des BGB § 566.

2. Zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform des gesamten Mietvertragswerks reicht es bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung aus, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck kommt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was früher bereits formgültig niedergelegt war (Anschluß BGH, 1974-03-20, VIII ZR 31/73, WM 4 1974, 433).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737100

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