Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Abgrenzung zwischen Gewerberaummiete und Wohnraummiete

 

Leitsatz (amtlich)

Es liegt kein Mietverhältnis über Wohnraum vor, wenn der Mieter die Räume von vornherein nicht zum eigenen Wohnen, sondern zum Zwecke der Weitervermietung anmietet.

 

Orientierungssatz

Zitierung: So auch BGH, 1985-02-13, VIII ZR 36/84, WuM 1985, 288.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739008

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