Entscheidungsstichwort (Thema)

Staffelmietvereinbarung: Zulässigkeit von Betriebskostenerhöhungen

 

Orientierungssatz

Wenn im Rahmen einer Staffelmiete eine Bruttokaltmiete mit Erhöhungsvorbehalt vereinbart ist, können Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter abgewälzt werden. Der Erhöhungsbetrag errechnet sich dann aus den seit der jeweils letzten Staffelmieterhöhung eingetretenen Betriebskostensteigerungen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732773

WuM 2002, 373

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